Wenn Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, haben Sie vielleicht schon erlebt, wie langwierig das sein kann. Bis eine Psychotherapie über die Krankenkasse tatsächlich beginnt, vergehen oft viele Monate, in denen Sie auf Unterstützung warten.
Als Heilpraktiker für Psychotherapie arbeite ich unabhängig von der Krankenkasse und kann deshalb sofort mit Ihnen beginnen, entweder als Überbrückung, bis Sie einen Kassenplatz gefunden haben, oder als eigenständige Therapie.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wer bei psychischen Belastungen welche Rolle übernimmt, wie der Weg zu einem kassenfinanzierten Platz aussieht, wie ich Sie dabei unterstützen kann und was ich Ihnen darüber hinaus anbiete.
Was ist der Unterschied zwischen Psychiater, Psychotherapeut und Heilpraktiker für Psychotherapie?
Diese Überschrift klingt fast schon wie der Anfang von einem Witz… ist aber eine ernste und sehr häufige Frage, wenn Menschen psychotherapeutische Hilfe suchen.
Ein Psychiater ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, verordnet bei Bedarf Medikamente und kann eine Krankschreibung oder einen Klinikaufenthalt veranlassen. Mit der Diagnose stellt er vor allem das Störungsbild selbst fest. Die Hintergründe und Ursachen Ihrer Beschwerden zu verstehen, ist dagegen Teil der Psychotherapie. Dafür bleibt in der psychiatrischen Praxis meist wenig Zeit, weil die Termine in der Regel kurz sind und in größeren Abständen stattfinden.
Ein Psychologischer Psychotherapeut hat Psychologie studiert und nach einer staatlichen Prüfung die Approbation¹ erhalten. Sein Schwerpunkt liegt auf der Psychotherapie, also auf regelmäßigen Gesprächen über einen längeren Zeitraum.
Besitzt ein Psychologischer Psychotherapeut zusätzlich eine Kassenzulassung², bezahlt die gesetzliche Krankenkasse diese Gespräche. Medikamente darf er nicht verschreiben, bei Bedarf kann er aber eine Behandlung in einer Klinik veranlassen.
Ein Heilpraktiker für Psychotherapie hat eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie³. Er darf ebenfalls keine Medikamente verschreiben, außerdem weder krankschreiben noch in eine Klinik einweisen, und er kann nicht über die Krankenkasse abrechnen. Dafür entfällt der Antrag auf Genehmigung einer Therapie, und er ist nicht an vorgegebene Richtlinienverfahren⁴ gebunden.
Im Zusammenspiel dieser Berufsgruppen ist der Heilpraktiker für Psychotherapie eine direkte Anlaufstelle. Während bei einem Psychiater oder einem Psychotherapeuten, der über die gesetzliche Krankenkasse abrechnet, häufig Wartezeiten, Sprechstunden und Anträge vor dem Therapiebeginn stehen, können Sie sich bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie ohne diese Schritte melden.
Wie bekomme ich einen Therapieplatz über die gesetzliche Krankenkasse?
Um einen Therapieplatz über die gesetzliche Krankenkasse zu bekommen, vereinbaren Sie zuerst einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde⁵ bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Dort wird geklärt, ob eine Behandlung notwendig ist und welche Form der Unterstützung für Sie in Frage kommt. Einen Termin dafür vermittelt Ihnen die Terminservicestelle⁶ der Kassenärztlichen Vereinigung, telefonisch unter 116117 oder über www.116117.de.
In dringenden Fällen kann im Anschluss an die Sprechstunde eine Akutbehandlung⁷ von bis zu 12 Sitzungen ohne Antrag bei der Krankenkasse beginnen, die vor allem der Stabilisierung dient. Auch dafür hilft Ihnen die Terminservicestelle weiter.
Für eine längerfristige Psychotherapie folgen einige Probesitzungen⁸, in denen Sie herausfinden, ob Sie sich mit dem Psychologischen Psychotherapeuten verstehen und Vertrauen zu ihm fassen können.
Auf Grundlage dieser ersten Sitzungen stellt er eine Diagnose und beantragt bei Ihrer Krankenkasse eine dazu passende Therapie nach der Psychotherapie-Richtlinie⁹; dabei sind nur Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie möglich.
Was diese Verfahren etwa bei Entwicklungstrauma leisten können, beschreibe ich ausführlich im Artikel Therapie bei Entwicklungstrauma.
Wie lange dauert es, einen Therapieplatz zu bekommen?
Bis eine Psychotherapie über die gesetzliche Krankenkasse tatsächlich beginnt, vergehen häufig mehrere Monate, nicht selten ein halbes Jahr oder länger. Einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde bekommen Sie meist recht zeitnah. Sie dient der Abklärung und ist noch keine Therapie, und sie bedeutet auch nicht, dass Sie bei diesem Therapeuten anschließend einen Platz bekommen.
Für regelmäßige wöchentliche Sitzungen braucht der Therapeut einen festen freien Termin in seinem Wochenplan, und der wird oft erst frei, wenn eine andere, meist monatelange Therapie endet. Viele Praxen führen deshalb lange Wartelisten.
Es lohnt sich, mehrere Praxen gleichzeitig anzufragen und sich auf Wartelisten setzen zu lassen. Eine Übersicht über Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden Sie ebenfalls bei der Terminservicestelle, die Ihnen auch bei der Suche nach einem Psychiater weiterhilft.
Was kann ich tun, wenn meine Krankenkasse keine weitere Therapie bezahlt?
Wenn Ihre Krankenkasse bereits eine längere Psychotherapie für Sie bezahlt hat, war die Zahl der Sitzungen je nach Verfahren begrenzt, und über diese Höchstgrenze hinaus ist dann keine Verlängerung möglich. Oft ist die Arbeit zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht abgeschlossen, weil manche Themen erst im Laufe der Therapie richtig sichtbar geworden sind und weiterhin Therapiebedarf besteht.
Möchten Sie danach noch weitermachen, ist das nur über einen neuen Antrag möglich, häufig in einem anderen Therapieverfahren und damit unter Umständen auch bei einem anderen Therapeuten. Dafür sind erneut Probesitzungen nötig, und innerhalb von zwei Jahren nach Therapieende muss zusätzlich ein Gutachter zustimmen, was den Beginn verzögern und auch zu einer Ablehnung führen kann.
Bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie gibt es keine solchen Höchstgrenzen oder Fristen, sodass Sie ohne Unterbrechung weiter an Ihren Themen arbeiten können.
Welche Anliegen bezahlt die Krankenkasse bei einer Psychotherapie nicht?
Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt eine Psychotherapie nur, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Nach der Psychotherapie-Richtlinie ausdrücklich ausgeschlossen ist eine Behandlung, die allein der Paar- und Familienberatung, der Ehe-, Lebens-, Erziehungs- oder Sexualberatung oder der beruflichen und sozialen Anpassung dient. Beziehungsprobleme gelten für sich allein noch nicht als Krankheit.
Außerdem schließt die Richtlinie bestimmte Verfahren aus, darunter Gestalttherapie, Transaktionsanalyse, Psychodrama und körperbezogene Therapieverfahren. Hinzu kommt, dass Menschen mit belastenden Beziehungsmustern oder dem Gefühl „nie ganz im Leben angekommen zu sein“ häufig keine Diagnose erhalten, die eine Kassentherapie ermöglicht.
In meiner Praxis können Sie auch mit solchen Anliegen zu mir kommen.
Ob Sie auf einen Therapieplatz warten, Ihre bewilligten Sitzungen ausgeschöpft sind oder Ihr Anliegen von der Kasse nicht bezahlt wird, Sie müssen nicht ohne Unterstützung bleiben.
Wie kann ich ohne Wartezeit mit einer Psychotherapie beginnen?
Bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können Sie ohne Antrag und ohne vorherige Bewilligung durch die Krankenkasse mit einer Therapie beginnen. In meiner Praxis in München ist das ohne Wartezeit möglich, sodass wir schon jetzt an Ihren Themen arbeiten können.
Sie können Ihre Therapie dauerhaft bei mir machen oder unsere Sitzungen auch nur als Überbrückung nutzen, bis Sie einen kassenfinanzierten Platz gefunden haben. Ich unterstütze Sie in beiden Fällen gerne, auf Wunsch auch bei der Suche nach einem Kassenplatz.
Da ich nicht an die Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie gebunden bin, richtet sich meine Arbeit nach dem, was Sie gerade brauchen. Ich arbeite bindungsorientiert und verbinde systemische und tiefenpsychologische Ansätze mit NARM, einem Modell, das speziell für Entwicklungstrauma entwickelt wurde. Wie häufig wir uns sehen und ob wir 50 oder 90 Minuten miteinander arbeiten, stimmen wir gemeinsam ab. Nach dem ersten persönlichen Termin in der Praxis sind Folgetermine auf Wunsch auch per Videokonferenz möglich.
Erfährt meine Krankenkasse von einer Therapie beim Heilpraktiker?
Nein. Bei einer Therapie über die Krankenkasse werden Ihre Diagnose und die Behandlung dort gespeichert. Da ich nicht über die Krankenkasse abrechne, erfährt sie von einer Therapie bei mir nichts. Erst wenn Sie Ihre Rechnungen selbst bei einer privaten Versicherung einreichen, bekommt diese Kenntnis über Diagnose und Umfang der Behandlung.
Was kostet eine Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie?
Die Kosten sind unterschiedlich, denn jeder Heilpraktiker für Psychotherapie legt sein Honorar selbst fest. In meiner Praxis kosten 50 Minuten 120 € und 90 Minuten 200 €. Mein Honorar orientiert sich dabei an den in München üblichen Sätzen.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten diese Kosten nicht. Für Auszubildende, Studierende und Menschen mit niedrigem Einkommen biete ich ein soziales Honorar an. Mehr dazu finden Sie unter Praxis & Honorar.
Übernimmt meine private Kranken- oder Zusatzversicherung die Kosten?
Wenn Sie privat oder zusatzversichert sind, können Sie die Rechnung zur Erstattung einreichen, ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt von Ihrem Tarif ab. Viele Versicherungen übernehmen dabei nicht das volle Honorar, sondern nur einen Teil davon.
Klären Sie deshalb am besten vorab mit Ihrer Versicherung, ob Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie abgedeckt sind und welcher Betrag erstattet wird.
Kostenloses Erstgespräch
Sie müssen nicht monatelang warten, um mit Ihrer Therapie zu beginnen. Im kostenlosen Erstgespräch von etwa 20 Minuten lernen wir uns telefonisch kennen und klären, wie ich Sie am besten unterstützen kann. Gerne können Sie Ihre Therapie dauerhaft bei mir machen oder unsere Sitzungen als Überbrückung nutzen, bis Sie einen Kassenplatz gefunden haben.
Wählen Sie einfach einen passenden Termin aus:
Approbation¹: Die staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut nach dem Psychotherapeutengesetz. Sie wird nach einem Studium und einer staatlichen Prüfung erteilt. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt und darf nur mit Approbation geführt werden.
Kassenzulassung²: Die Erlaubnis, Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Sie wird von der Kassenärztlichen Vereinigung vergeben, und die Zahl der Kassensitze ist durch die sogenannte Bedarfsplanung begrenzt. Das ist einer der Gründe, warum es lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz gibt.
Staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie³: Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Sie wird nach einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt erteilt und berechtigt dazu, psychische Erkrankungen eigenverantwortlich zu behandeln.
Richtlinienverfahren⁴: Die vier von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Therapieverfahren. Je nach Verfahren können als Langzeittherapie bis zu 80 Sitzungen bei der Verhaltenstherapie, bis zu 100 bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, bis zu 300 bei der analytischen Psychotherapie und bis zu 48 bei der Systemischen Therapie bewilligt werden. Zusätzliche Methoden wie EMDR dürfen nur innerhalb dieser Verfahren und nur bei bestimmten Diagnosen eingesetzt werden.
Psychotherapeutische Sprechstunde⁵: Ein zeitnaher Zugang zur Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, der dafür jede Woche feste Zeiten freihalten muss. So sind erste Gespräche meist kurzfristig möglich. Der Therapeut klärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Hilfe sinnvoll ist, und gibt Ihnen am Ende eine schriftliche Empfehlung mit. Erst danach sind Probesitzungen oder eine Akutbehandlung möglich.
Terminservicestelle⁶: Ein Service der Kassenärztlichen Vereinigungen, erreichbar bundesweit unter 116117 oder über www.116117.de. Sie vermittelt Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde, für eine Akutbehandlung und für Probesitzungen, wenn diese in der Sprechstunde empfohlen wurden. Einen dauerhaften Therapieplatz kann sie dagegen nicht garantieren.
Akutbehandlung⁷: Eine kurzfristige Behandlung in einer Psychotherapiepraxis bei akuten psychischen Krisen mit bis zu 12 Sitzungen à 50 Minuten. Sie muss nicht beantragt werden, der Therapeut zeigt sie der Krankenkasse nur an. Die Akutbehandlung dient der Stabilisierung und ersetzt keine längerfristige Psychotherapie, bei einer anschließenden Therapie werden die Sitzungen angerechnet. Davon zu unterscheiden ist eine psychiatrische Krisenbehandlung, wie sie in München das Atriumhaus in der Bavariastraße 11 rund um die Uhr und ohne Wartezeit anbietet, ambulant, tagesklinisch oder stationär.
Probesitzungen⁸: Fachlich probatorische Sitzungen genannt. Die Krankenkasse bezahlt zwei bis vier Sitzungen, in denen Patient und Therapeut prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Passt es nicht, können Sie bei einem anderen Therapeuten erneut Probesitzungen machen. Bevor die eigentliche Therapie beginnen kann, müssen Sie außerdem bei einem Arzt körperliche Ursachen abklären lassen, das Ergebnis wird im sogenannten Konsiliarbericht festgehalten.
Psychotherapie-Richtlinie⁹: Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene Richtlinie, die festlegt, welche Therapieverfahren und Methoden als wirksam anerkannt sind und deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Sie regelt außerdem, bei welchen Diagnosen eine Psychotherapie bewilligt wird, wie viele Sitzungen möglich sind und wie Antrag und Bewilligung ablaufen. So wird etwa eine Paar- oder Familientherapie nicht bezahlt, da Beziehungsprobleme an sich nicht als Krankheit gelten.